Fahrer scannt QR-Code an einer Laternenladesäule von ubitrcity, um den Ladevorgang zu autorisieren.

Wie funktioniert die Abrechnung an öffentlichen Ladesäulen?

Apr 3, 2023

Als E-Fahrer*in stellt man sich schnell die Frage, wie die Abrechnung an Ladesäulen geregelt ist. Am Ende ist es oft der Bezahlvorgang, der das Laden für viele Menschen zum unkomplizierten Erlebnis macht. Als Kund*in in Geschäften sind wir es heute gewohnt, einfach unsere EC- oder Kreditkarte zu präsentieren und in wenigen Sekunden zu bezahlen. An der Ladesäule für E-Autos ist das ein bisschen anders, aber im Prinzip genauso einfach.

Grundsätzlich gibt es je nach persönlicher Präferenz und Möglichkeiten zwei Wege, um zu bezahlen: Das vertragsbasierte Laden und das Ad-hoc-Laden. Um das vertragsbasierte Laden besser zu verstehen, werfen wir zuerst einen Blick auf die virtuelle Kasse unserer Ladesäulen.

 

Von CPOs, EMSPs, ROPs und anderen Stromern

 

Bezogen auf das vertragsbasierte Laden unterscheidet man zwischen dem Betreiber des Ladenetzes (CPO) und dem Anbieter des Bezahlservices (EMSP). Der CPO, also zum Beispiel ubitricity, eine einhundertprozentige Tochter der Shell Gruppe, stellt die gesamte technische Infrastruktur zur Verfügung. Der EMSP kümmert sich um alle Aspekte des Zugangs und der Bezahlung. Da es nun sehr viele CPOs und entsprechende EMSPs gibt, würde es für Kund*innen schnell unübersichtlich werden. Gleichzeitig wäre es auch schwierig von der Abwicklung her den tatsächlichen CPO über den passenden Service zu bezahlen.

Um der Verwirrung entgegenzuwirken, wurden e-Roaming Plattformen entwickelt (ROPs), welche die Dienste verschiedener EMSPs in einem System zusammenzufassen. Man kann sich das ähnlich wie beim Roaming im Bereich Mobilfunk vorstellen. Auch hier sind Nutzer*innen in verschiedenen Netzen unterwegs, zahlen aber nur beim „Heimnetzanbieter“.

Deshalb können zum Beispiel mit einer einzigen Ladekarte eines teilnehmenden ESMPs viele Ladenetze per ROP abgedeckt werden. Im Fall von ubitricity ist Hubject die entsprechende ROP – sie ist auch aktuell die größte e-Roaming Plattform. So benötigt man anstelle vieler Ladekarten lediglich eine einzige.

 

Bezahlweg 1: Vertragsbasiertes Laden

 

Ist man Vertragspartner*in eines passenden EMSPs, so ist das Laden und Bezahlen per RFID-Ladekarte oder der App des EMSPs möglich. Man hält einfach seine Ladekarte an die Ladesäule und der Ladevorgang beginnt. Die Abrechnung an Ladesäulen erfolgt genauso, wie man es bisher gewohnt ist, über den laufenden Vertrag. Der EMSP oder die ROP müssen natürlich Ladesäulen von ubitricity unterstützen. Durch die Verbindung von ubitricity zur Roamingplattform (ROP) Hubject sollte das aber bei den meisten Ladekarten gewährleistet sein. Wird eine Mobility-App wie Shell Recharge genutzt, werden alle Ladevorgänge über die App abgewickelt. Die Abrechnung dabei erfolgt stets auf Basis der geladenen Kilowattstunden.

 

Bezahlweg 2: Ad hoc Laden

 

Viele E-Fahrer*innen haben jedoch keinen Vertrag mit einem EMSP oder möchten auch keine dauerhafte vertragliche Bindung eingehen. Manchmal vergisst man vielleicht auch einfach die Ladekarte. Selbstverständlich darf das alles nicht zum Hindernis werden. In diesem Fall zahlt man einfach per QR-Code. Man nutzt den auf der Ladesäule aufgedruckten QR-Code und folgt dann ganz bequem der Anleitung auf der mobilen Website. Die Tarife werden vor der Zahlung online angezeigt. Die Bezahlung erfolgt nach dem Ladevorgang. Dieses Verfahren nennt sich auch Pay-as-you-go oder Direct Access. Abgerechnet wird per Apple Pay, Google Pay oder Kreditkarte.

War die Abrechnung an der Ladesäule in den Anfängen der Elektromobilität auch ein echter Zahltag für die Nerven der Kund*innen, hat sich beim Thema Payment-Komfort inzwischen viel getan. Das Bezahlerlebnis ist unkompliziert und einfach. Kund*innen haben auch noch die Wahl zwischen den beschriebenen zwei Wegen, um ihre Kilowattstunden zu bezahlen.

 

Was die Zukunft bringt

 

Durch neue EU-Regelungen können in naher bis mittelfristiger Zukunft diverse Änderungen bei Bezahlvorgängen eintreten. Wir werden an dieser Stelle eine aktualisierte Version dieses Artikels veröffentlichen, falls die gerade diskutierten gesetzlichen Vorschriften in Kraft treten. ubitricity wird diese Regelungen schnell und kundenfreundlich umsetzen.

Daniel Schmidt

Ich bin Daniel Schmidt und begleite Städte, Kommunen und Kund*innen im süddeutschen Raum. Ich kann auf über 10 Jahre Erfahrung in den Bereichen regenerative Energieerzeugung, Energiespeicherung und Ladeinfrastruktur zurückgreifen, dabei meist in Vertriebs- oder Produktmanagement-Positionen. Neben unserem Hauptanliegen bei ubitricity, die Kund*innen beim zielführenden Ausbau ihrer gesamtheitlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen, berate ich gerne zusätzlich zu dem Thema Fördermittel-Verwendung.