SmartCable & Wallbox: Produkteinstellung 2024


Mit dem SmartCable und der Wallbox hat ubitricity gemeinsam mit seinen Kund*innen Pionierarbeit geleistet und nachgewiesen, dass Elektromobilität auch in komplexen Anwendungsfällen einfach und alltagstauglich möglich ist

Die Weiterentwicklung der Elektromobilität in den vergangenen Jahren offenbarte jedoch, dass offene Ladenetze und Roaming-Angebote zum Standard im Bereich des öffentlichen Ladens avancieren. 

Ehemaliges SmartCable von ubitricity, das seit 2021 nicht mehr verkauft wird.
ubitricity-Icon mit einem Ausrufezeichen.

Was bedeutet die Produkteinstellung konkret?


In Zusammenhang mit der Neuausrichtung von ubitricity wird das ubitricity SmartCable sowie die ubitricity Wallbox im Jahr 2024 final eingestellt. Neubestellungen sind bereits seit Dezember 2021 nicht mehr möglich.

Eine reibungslose Abwicklung der Umstellung bis zum Jahr 2024 gemäß Ihren Wünschen steht für uns an höchster Stelle. Gerne beantworten wir Ihnen alle zentralen Fragen zur Produkteinstellung des SmartCables & der Wallbox in den nachfolgenden FAQs.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie uns über unseren zentralen Ansprechpartner Dennis Santos jederzeit kontaktieren:

Dennis Santos
dennis.santos@ubitricity.com
+49 170 453 1731

 

FAQs zur Abschaltung der MobileMetering-Technologie


Bitte beachten Sie, dass für Gewerbe- und Privatkund*innen unterschiedliche Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.

Sie gelten als Privatkund*in, wenn Sie eine Bestellung bei uns in Auftrag gegeben haben und unmittelbar von ubitricity Rechnungen erhalten. Sollten Sie eine Gutschrift von uns oder eine Abrechnung über Ihren Arbeitgeber/ Vermieter erhalten, gelten Sie als Gewerbekund*in.

FAQs für Gewerbekund*innen:

Was bedeutet die Abschaltung der MobileMetering-Technologie für mich?

Zunächst läuft alles so weiter wie bisher. Sie bekommen rechtzeitig eine Lösung von Ihrem Arbeitgeber/Vermieter.

Kann ich mein Fahrzeug jetzt nicht mehr laden?

Nein, Sie können noch bis zu einer endgültigen Lösung weiter laden wie bisher.

Muss ich mich um eine Deinstallation und Ersatz kümmern?

Dazu halten Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber/Vermieter Rücksprache.

Nimmt ubitricity die Hardware zurück?

Je nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber/Vermieter werden wir eine Lösung finden und uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies hängt von der weiteren Nutzung der Hardware ab.

Muss ich die Abschaltung oder die Deinstallation der KfW melden?

Wenn Sie am Förderprojekt KfW 440 teilgenommen haben, handelt es sich um einen Zuschuss. Zuschüsse müssen bei Rückbau innerhalb von 12 Monaten zurückgezahlt werden. Alle unsere Laufzeiten sind länger als 12 Monate. Somit müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen.

Kann ich meine Wallbox mit einem Standardkabel weiter nutzen?

Je nach Alter und Generation Ihrer Hardware ist dies möglich. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit der Seriennummer Ihrer Wallbox (suby…..) und wir werden die entsprechenden Infos und notwendigen Schritte mit Ihnen besprechen. Die Seriennummer beginnt mit den Buchstaben „suby“ und ist auf ihrer Hardware abgebildet.

Wie lange kann ich bei einem Defekt mit dem Support von ubitricity rechnen?

Wir werden innerhalb der Gewährleistung und innerhalb der Vertragslaufzeit den gewohnten Support anbieten.

Ich habe die Wallbox an meinem Stellplatz vom Eigentümer gekauft, wer kümmert sich um den Austausch?

Nehmen Sie bitte dazu gerne im ersten Schritt mit Ihrer Verwaltung Kontakt auf ob bereits eine Alternative in Planung ist. Solange es keinen Ersatz gibt oder Ihr Vermieter die Kündigung ausgesprochen hat, können Sie Ihre bisherige Ladelösung von uns verwenden.

Wie lange läuft meine vertragliche Garantie noch?

Die Gewährleistung Ihrer Hardware beträgt zwei Jahre nach Versand der Ware.

FAQs für Gewerbekund*innen:

Was bedeutet die Abschaltung der MobileMetering-Technologie für mich?

Zunächst läuft alles so weiter wie bisher. Sie bekommen rechtzeitig vor Vertragsende eine Kündigung von uns. Zeitgleich erhalten Sie von uns einen neuen Vertrag zu den gleichen Konditionen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Damit stellen wir Sicher das Sie nach Beendigung der erst Laufzeit flexibel zu einer anderen Lösung wechseln können.

Ich habe eine Kündigung erhalten – was passiert nun?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um alle Einzelheiten zu besprechen. Hierbei können wir eruieren, ob eine monatliche Verlängerung Ihres Vertrags möglich ist oder eine alternative Lösung in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern sinnvoll ist.

Haben Sie eine Alternativlösung für mich?

Gerne können wir in einem ersten Gespräch ausloten, ob wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserer Schwesterfirma Shell Recharge Solutions eine Alternative anbieten können.

Ich habe Hardware gekauft – was passiert mit dieser?

Je nach Hardware und Generation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Gerne können Sie uns eine Nachricht schreiben, damit wir Einzelheiten besprechen können.

Muss ich die Abschaltung oder die Deinstallation der KfW melden?

Wenn Sie am Förderprojekt KfFW 440 teilgenommen haben, handelt es sich um einen Zuschuss. Zuschüsse müssen bei Rückbau innerhalb von 12 Monaten zurückgezahlt werden. Alle unsere Laufzeiten sind länger als 12 Monate. Somit müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen.

Wie lange kann ich bei einem Defekt mit dem Support von ubitricity rechnen?

Wir werden Ihnen innerhalb der Gewährleistung und der Erstlaufzeit weiterhin den vollen Support bieten.

Wie lange läuft meine vertragliche Garantie noch?

Die Gewährleistung Ihrer Hardware beträgt zwei Jahre nach Versand der Ware.

Wie lang sind die Kündigungsfristen?

Diese Information können Sie Ihrer letzten Abrechnung entnehmen. Wir finden jedoch eine individuelle Lösung mit Ihnen, sollten Sie die Laufzeit verkürzen oder verlängern möchten.